Erklärungsfristen

Die Fristen für die spätmöglichste Abgabe entsprechender Erklärungen sind, bedingt durch die Corona-Krise, mehrfach verlängert worden. Sofern die Erklärungen von einem steuerlichen Berater erstellt werden, gelten abweichende Abgabefristen, wie folgt:

2021 bis 31.08.2023

2022 bis 31.07.2024

2023 bis 02.06.2025

2024 bis 30.04.2026


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