Steuerfreie Zuschüsse

Steuerfreie Zuschüsse zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Arbeitgeber können steuer- und sozialversicherungsfrei Zuschüsse zu den Fahrtkosten des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr gewähren. Dies gilt auch für Zuschüsse zu allgemeinen privaten Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Personennahverkehr. Die Voraussetzung ist, dass die Zuschüsse zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn gezahlt werden. Diese Zuschüsse mindern die abzugsfähige Entfernungspauschale des Arbeitnehmers. Selbst die Übernahme der Kosten für ein Deutschlandticket durch den Arbeitgeber ist steuer- und sozialversicherungsfrei möglich, auch wenn bestimmte Fernzüge (IC-/ICE-Verbindungen) genutzt werden.


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