Mit dem Wachstumschancengesetz kommt ab dem 1. Januar 2025 ein großer Schritt in Richtung Digitalisierung: Die E-Rechnung wird für inländische B2B-Rechnungen zur Pflicht.
Es ist also höchste Zeit für Unternehmen, sich auf diesen digitalen Wandel einzustellen. Denn: Wie viel Aufwand erforderlich ist, hängt stark davon ab, wie digital Sie bereits arbeiten. Unser Rat an Sie: Kümmern Sie sich frühzeitig um die notwendigen Anpassungen für die elektronische Rechnung.
Die Übergangsfrist für die E-Rechnung endet am 31. Dezember 2026, bis dahin dürfen weiterhin Papierrechnungen versendet werden. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen Rechnungen in maschinell auslesbaren Formaten (E-Rechnungen) empfangen können, und die
Pflicht zum Versand von E-Rechnungen wird bis zum 31. Dezember
2027 schrittweise eingeführt.
Hier können Sie mit DATEV abgestimmte Software finden: DATEV-Marktplatz. Bei den dort aufgeführten DATEV-Marktplatzpartnern können sie davon ausgehen, dass die DATEV-Schnittstelle fehlerfrei funktioniert.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert einen kostenfreien E-Rechnungs-Viewer mit dem Namen Quba. Wer erstmal nur E-Rechnungen lesen möchte, kann das damit tun.