Kleinunternehmergrenze wird 2025 angehoben

Die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung sollen mit Wirkung 01.01.2025 angehoben werden (Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024):

  1. Der Umsatz darf im vergangenen Jahr und zzgl. der darauf
    entfallenden Steuer 25.000 € (bisher: 22.000 €) sowie
  2. im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € (bisher:
    50.000 €) nicht übersteigen.

Sind diese beide Kriterien erfüllt, dann kann als sogenannter Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer abgerechnet werden.
Deshalb darf der Kleinunternehmer aber auch keine Umsatzsteuer
als Vorsteuer beim Finanzamt anmelden.

Wer also in diesem Jahr unter den o.g. Grenzen bleibt, der sollte ab Beginn des neuen Jahres überlegen, ob die Abrechnung ohne Umsatzsteuer günstiger ist.

Wird trotz Unterschreitens der o.g. Grenzen weiter mit Umsatzsteuer abgerechnet, dann ist der Unternehmer fünf Jahre an diese Option gebunden.


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