Zuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich von Betriebsveranstaltungen, wie z.B. der jetzt eventuell geplanten Weihnachtsfeier, bleiben lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, soweit der Wert der Zuwendungen (Bewirtungskosten, Eintrittskarten etc.) bei höchstens zwei Veranstaltungen jährlich für den einzelnen Arbeitnehmer nicht mehr als 110 Euro je Veranstaltung beträgt.
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich der Weihnachtsfeier
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