Sachzuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich der Weihnachtsfeier

Zuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich von Betriebsveranstaltungen, wie z.B. der jetzt eventuell geplanten Weihnachtsfeier, bleiben lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, soweit der Wert der Zuwendungen (Bewirtungskosten, Eintrittskarten etc.) bei höchstens zwei Veranstaltungen jährlich für den einzelnen Arbeitnehmer nicht mehr als 110 Euro je Veranstaltung beträgt.


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