Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung

Gesundheitsausgaben können unter bestimmten Voraussetzungen in der ESt-Erklärung steuerlich geltend gemacht werden. Doch nicht alle Kosten werden anerkannt – entscheidend ist, ob sie als „außergewöhnliche Belastung“ gelten und die zumutbare Belastungsgrenze überschreiten. In diesem Artikel erfährst du, welche Krankheitskosten absetzbar sind, welche Nachweise erforderlich sind und welche Ausgaben nicht berücksichtigt werden.

Krankheitskosten im steuerlichen Sinne können sein (keine vollständige Aufzählung):

  • Arzt- oder Heilpraktikerkosten
  • Physiotherapie
  • medizinische Hilfsmittel
  • Medikamente, wenn vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet
  • Heilkuren, wenn ein vor Antritt der Kur ausgestelltes qualifiziertes amtsärztliches Zeugnis bzw. Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vorliegt
  • Fahrtkosten zu medizinischen Behandlungen
  • Fitnessstudio bei ärztlichem Attest
  • Krankenhauskosten
  • künstliche Befruchtung
  • Pflegekosten

Die Grenze der zumutbaren Belastung (1% – 7% des Gesamtbetrags der Einkünfte) muss überschritten sein.

Die Kosten müssen vom Steuerpflichtigen getragen worden sein. Das heißt, Erstattungen von Krankenkassen oder Versicherungen sind abzuziehen.

Aufwendungen für vorbeugende, der Gesundheit ganz allgemein dienende Maßnahmen sind nicht zwangsläufig und gehören nicht zu den abziehbaren Kosten.


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