Nachhaltige und steuerlich geförderte Mobilität gewinnt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zunehmend an Bedeutung. Ob Dienstfahrrad, Elektro- oder Hybridauto oder ein vom Arbeitgeber bezuschusstes Jobticket – der Gesetzgeber bietet attraktive steuerliche Vorteile, um umweltfreundliche Fortbewegungsmittel zu fördern.
Hier erfährst du, welche steuerlichen Begünstigungen bis 2030 gelten, worauf du achten musst und wie du von den Regelungen profitieren kannst.
Fahrrad: Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kraftfahrzeug ist, sind bis 2030 steuerfrei.
Elektroautos: Die private Nutzung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Fahrzeugs, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat grundsätzlich mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen. Bei Anschaffung nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031 ist der Listenpreis nur zu einem Viertel anzusetzen, wenn das Kfz keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer hat und der Bruttolistenpreis des Kfz nicht mehr als 70 000 € beträgt.
Hybridautos: Bei Anschaffung nach dem 31.12.2024 und vor dem 1.1.2031 ist der Listenpreis nur zur Hälfte anzusetzen, wenn das Kfz eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder die Reichweite des Fahrzeugs unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 80 km beträgt.
Jobticket: Die Möglichkeit einer steuerfreien Gewährung von Arbeitgeberleistungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr. Die Steuerbegünstigungen gelten auch für private Fahrten. Begünstigt sind Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und alle weiteren Fahrten im ÖPNV. Die Vergünstigung muss durch einen Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erfolgen. Der Zuschuss kann durch die kostenlose oder vergünstigte Überlassung einer Karte für öffentliche Verkehrsmittel oder durch den Zuschuss zu einer solchen Karte erfolgen. Der Zuschuss muss zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden.