Aktivrente 2026: Steuerfrei für Rentner

In dieser Woche soll das Rentenpaket und damit auch die geplante Aktivrente im Bundestag beschlossen werden. Davor findet im Finanzausschuss aber nochmal eine Expertenanhörung statt.

Die Aktivrente ist Bestandteil des Arbeitsmarktstärkungsgesetzes. Sie bedeutet die steuerliche Entlastung von weiterhin aktiv beschäftigten Rentnern.

Ab 2026 sollen weiterhin beschäftigte Rentner mit 24.000 EURO jährlich (2.000 EUR monatlich) steuerfrei gestellt werden. Die Steuerfreiheit soll auch nicht vom Bezug der Rente, sondern einfach nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze gewährt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge zu entrichten hat. Beamte und geringfügig Beschäftigte sind ausgenommen.

Auch Selbständigen, die über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten, soll der Steuerfreibetrag nicht gewährt werden, weil die Regelung nur für sozialversicherungspflichtige Einnahmen gelten soll.

Der Ausschluss von Selbständigen wird als Diskriminierung angesehen.

Die Entscheidung, Selbständige auszuschließen, hat eine breite Diskus-sion über Gerechtigkeit und Gleichbehandlung ausgelöst. Kritiker argu-mentieren, dass dies gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grund-gesetzes verstößt und verfassungsrechtlich problematisch ist.

Die Aktivrente soll Anreize für ältere Arbeitnehmer schaffen, weiterhin im Berufsleben zu bleiben, jedoch auf Kosten der Selbständigen, die in der Regel höhere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen und nun auch steuerlich benachteiligt werden. Die Diskussion über die Gerechtigkeit dieser Regelung wird voraussichtlich weitergehen, da viele Selbständige von Altersarmut betroffen sind und sich eine faire Behandlung wünschen.

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