Gemeinnützige Organisationen stehen oft vor der Herausforderung, das Engagement ihrer Helferinnen und Helfer angemessen zu würdigen – ohne die steuerlichen Rahmenbedingungen aus den Augen zu verlieren. Als Steuerkanzlei mit Erfahrung in der Beratung von Vereinen, Stiftungen und anderen gemeinnützigen Trägern informieren wir Sie regelmäßig über relevante Änderungen im Steuerrecht.
Zum Jahreswechsel 2026 treten erfreuliche Verbesserungen für ehrenamtlich Engagierte in Kraft:
Ehrenamtspauschale:
Die steuerfreie Ehrenamtspauschale für Tätigkeiten in gemeinnützigen Vereinen oder Organisationen, die mildtätigen, kirchlichen oder sozialen Zwecken dienen, wird auf 960 € pro Jahr angehoben. Die Tätigkeit darf weiterhin nur nebenberuflich ausgeübt werden – das heißt, sie darf maximal ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Hauptberufs umfassen.
Übungsleiterpauschale:
Auch die steuerfreie Übungsleiterpauschale (Übungsleiterfreibetrag) steigt – auf 3.300 € jährlich. Begünstigt sind pädagogische, künstlerische oder pflegende Nebentätigkeiten, die im Rahmen einer gemeinnützigen Organisation ausgeübt werden.
Das Sozialversicherungsrecht folgt dem Steuerrecht: Beide Pauschalen bleiben somit auch sozialversicherungsfrei.
Unser Fazit
Die Anpassungen entlasten Ehrenamtliche und Organisationen gleichermaßen – und stärken das freiwillige Engagement, das für viele gemeinnützige Strukturen unverzichtbar ist.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, die neuen Regelungen korrekt umzusetzen und Ihre Vereins- oder Stiftungstätigkeit steuerlich optimal zu gestalten.

