Costabel Dokumente

Erklärungsfristen

Die Fristen für die spätmöglichste Abgabe entsprechender Erklärungen sind, bedingt durch die Corona-Krise, mehrfach verlängert worden. Sofern die Erklärungen von einem steuerlichen Berater erstellt werden, gilt eine abweichende Abgabefrist letztmalig für das Veranlagungsjahr 2024 bis 30.04.2026.

Für das Veranlagungsjahr 2025 gilt dann erstmalig wieder die Frist 28.02.2027.

Die Abgabe oder Übersendung der notwendigen Belege und Unterlagen an den Steuerberater sollte rechtzeitig erfolgen. Kommen diese erst relativ kurz vor dem Ablauf der Frist, muss damit gerechnet werden, dass diese nicht mehr eingehalten werden kann. Wenn auch andere erst sehr spät die Unterlagen liefern, dann kann eventuell nicht alles pünktlich fertig gestellt werden.


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