Steueränderungen 2026 für Selbständige und Unternehmen

Zum Jahresbeginn 2026 treten mehrere steuerliche Änderungen in Kraft, die insbesondere Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie selbstständige Unternehmen betreffen. Einige dieser Neuerungen wirken sich direkt auf die Lohnabrechnung aus und erfordern eine zeitnahe Anpassung interner Prozesse. Damit Sie als Unternehmer gut vorbereitet sind, haben wir die wichtigsten Punkte übersichtlich zusammengefasst.

1. Aktivrente: Steuerfreier Arbeitslohn für beschäftigte Rentner
Ab 2026 wird der Arbeitslohn von beschäftigten Rentnerinnen und Rentnern bis zu 2.000 € pro Monat steuerfrei gestellt. Die sogenannte Aktivrente gilt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die das reguläre Rentenalter überschritten haben (derzeit regulär 67 Jahre, inklusive Übergangsregelungen).
Ziel ist es, Personalengpässe zu entschärfen und wertvolles Erfahrungswissen länger in Unternehmen zu halten.

Der steuerfreie Freibetrag ist unmittelbar im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigen. Eine spätere Berichtigung über den Arbeitgeber-Jahresausgleich ist ausgeschlossen.

2. Erhöhung der Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb wird auch für die ersten 20 Kilometer auf 0,38 € pro Kilometer angehoben. Falls Arbeitgeber Fahrtkostenzuschüsse zahlen, sollten die Bewertungsansätze überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

3. Deutschlandticket: Preisanstieg auf 63 €
Für 2026 steigt der Preis des Deutschlandtickets auf 63 €.
Übernimmt der Arbeitgeber das Jobticket ganz oder teilweise, muss dies in der Lohnabrechnung entsprechend angepasst werden.

4. Reduzierter Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen
Zum 1. Januar 2026 sinkt der Umsatzsteuersatz für Speisen in Restaurants und bei Verpflegungsdienstleistungen wieder auf 7 % (statt 19 %). Wichtig: Für Getränke gilt weiterhin der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 %.


Viele der neuen Regelungen erfordern schnelle Reaktionen in der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung oder der Anpassung Ihrer Prozesse benötigen, stehen wir Ihnen im Steuerbüro selbstverständlich gern zur Seite.


Beitrag veröffentlicht

in

von