Die Einführung der E-Rechnung schreitet weiter voran. Bereits seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Ab 2027 gelten darüber hinaus neue Vorgaben für den Versand von E-Rechnungen bei inländischen Geschäftsvorgängen zwischen Unternehmen (B2B).
Versandpflicht ab 2027 – gestaffelt nach Umsatz
Ab dem 01.01.2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro bei inländischen B2B-Geschäften nicht nur E-Rechnungen empfangen, sondern diese grundsätzlich auch elektronisch ausstellen und versenden.
Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis einschließlich 800.000 Euro gilt eine verlängerte Übergangsfrist. Die verpflichtende Ausstellung von E-Rechnungen beginnt hier grundsätzlich erst zum 01.01.2028.
Damit bleibt Unternehmen noch etwas Zeit, ihre bestehenden Rechnungsprozesse zu überprüfen und die notwendigen technischen Voraussetzungen zu schaffen.
Nicht jede Rechnung ist betroffen
Die neuen Regelungen gelten nicht für sämtliche Rechnungen. Unter anderem bestehen Ausnahmen für:
- Rechnungen an Privatpersonen (B2C),
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro,
- Fahrausweise im Personenverkehr,
- bestimmte umsatzsteuerbefreite Umsätze sowie
- bestimmte grenzüberschreitende Sachverhalte.
Ob und in welchem Umfang ein Unternehmen von der E-Rechnungspflicht betroffen ist, hängt daher auch von den jeweiligen Geschäfts- und Rechnungsprozessen ab.
Jetzt auf die Umstellung vorbereiten
Auch wenn die verpflichtende Ausstellung von E-Rechnungen für viele Unternehmen erst 2027 oder 2028 beginnt, empfiehlt es sich, die Umstellung frühzeitig anzugehen. Insbesondere sollten Unternehmen prüfen, ob die eingesetzte Buchhaltungs- oder Rechnungssoftware E-Rechnungen in den vorgeschriebenen Formaten verarbeiten und ausstellen kann.
Für die Umsetzung stehen verschiedene Anbieter und Lösungen zur Verfügung. Auch die DATEV bietet entsprechende Möglichkeiten, E-Rechnungen gesetzeskonform zu erstellen und zu versenden.
Weitere Informationen zur Umsetzung finden Sie direkt bei DATEV:
E-Rechnung im Unternehmen umsetzen | DATEV
Unser Tipp: Warten Sie mit der Umstellung nicht bis zum Inkrafttreten der jeweiligen Versandpflicht. Eine frühzeitige Prüfung der eigenen Rechnungsprozesse und der eingesetzten Software schafft Planungssicherheit und verhindert unnötigen Zeitdruck bei der späteren Umstellung.

