Folgende Unterlagen müssen zehn Jahre aufbewahrt werden:
Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege, wie z.B. Rechnungen, Bescheide, Zahlungsanweisungen, Reisekostenabrechnungen, Bewirtungsbelege, Quitttungen, Kontoauszüge.
Sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind (z.B. Aus- oder Einfuhrunterlagen, Aufträge, Versand- und Frachtunterlagen, Darlehensverträge, Policen, Geschäftsbriefe) müssen sechs Jahre aufbewahrt werden.
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