Schlagwort: Buchhaltung

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    Inventur zum Jahresende

    Bilanzierende Unternehmen müssen zum Jahresende die Grundstücke, Forderungen und Schulden, den Betrag des Bargelds sowie die sonstigen Vermögensgegenstände im Inventar erfassen. Diese Bestandsaufnahme wird als Inventur bezeichnet. Die jährliche Inventur dient der Feststellung des richtigen Jahresergebnisses, sowie der Überprüfung und eventuellen Berichtigung der Bestände in der Buchführung. Sie ist Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung. Bei nicht…