Spätestens bis zum 30.09.2017 (nicht verlängerbar!) muss ein Antrag auf Erstattung von im EU-Ausland gezahlter Vorsteuer für 2016 beim Bundeszentralamt für Steuern auf elektronischem Wege eingegangen sein. Der Vergütungsantrag muss mindestens 50 € betragen. In einigen EU-Staaten gibt es noch weitere Einschränkungen bei Fahrzeugkosten sowie Bewirtungs- und Repräsentationskosten.
» Weiterlesen...In Deutschland ansässige Unternehmer können im EU-Ausland gezahlte Vorsteuerbeträge (z.B. bei einer Geschäftsreise) erstattet bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass in dem Staat keine steuerpflichtigen Umsätze erzielt wurden. Der Vergütungsantrag muß mindestens 50 € betragen. In einigen EU-Ländern gelten Einschränkungen z.B. bei Fahrzeug-, Bewirtungs- und Repräsentationskosten.
Der Vergütungsantrag kann nur bis spätestens 30. September des folgenden Jahres, also zur Zeit für 2014, elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern in Deutschland gestellt werden. Der Antrag wird vom BZSt an das jeweilige EU-Land weitergeleitet.
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